Versicherungsangebot Grundfähigkeitenversicherung
Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist es bei der Grundfähigkeitenversicherung nicht wichtig, ob der Versicherte noch in der Lage ist, einen Beruf auszuüben oder nicht. Bei Verlust vertraglich genau definierter Grundfähigkeiten wie bspw. Treppen steigen, Arme bewegen, bücken, sprechen, knien, sitzen, hören,.... zahlt die Versicherung eine Rente.
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